Auch wenn die Stimmung unter den Ausfälligen nach Paraguay seit dem 12. Januar etwas getrübt ist, da nunmehr keine Ausländer, die keine Cedula besitzen, mehr ohne Impfung ins Land gelassen werden, gibt es nun immerhin einen Lichtblick: Es bedarf nun keiner Legalisierung über die paraguayische Botschaft in Deutschland mehr, sondern es genügt die Apostille der deutschen Behörden.
Die Legalisierung von internationaler Geburtsurkunde und Führungszeugnis dauerte in letzter Zeit oft Monate – vor allem bei der Vertretung der paraguayischen Botschaft in Frankfurt – und viele Deutsche, die nach Paraguay auswandern wollten, bangten darum, ob ihre Papiere für die Auswanderung noch rechtzeitig fertig werden würden. Immerhin dieser Nervenkitzel gehört nun der Vergangenheit an! Das Apostille- Abkommen ist nun im Rechtsverkehr zwischen der Republik Paraguay und der BRD in Kraft getreten.
Keine Panik: In einem Übergangszeitraum werden weiterhin die überbeglaubigten und legalisierten Papiere anerkannt. Wer seine Papiere fertig hat, muss sie also nicht neu machen!
Für die Deutlichkeit: Die Apostille ERSETZT die Überbeglaubigung! Man bekommt sie genau dort, wo man früher seine internationale Geburtsurkunde hat überbeglaubigten lassen, beim Regierungspräsidium. Die Legalisierung ENTFÄLLT komplett. Diese Regelung ist seit dem 26.1.2022 in Kraft nachdem Deutschland seinen Einspruch zurückgezogen hat. Dieser eine Stempel attestiert die Echtheit der Dokumente.
Dasselbe würde nun natürlich auch “rückwärts” gelten: Auch für Deutschland sind Papiere, die aus Paraguay stammen, nun allein mit der Apostille in ihrer Echtheit bestätigt.