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EXTREM WICHTIGE INFO FUER ALLE PERSONEN DIE SCHON IM BESITZ DER TEMPORÄREN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR PARAGUAY UND CEDULA SIND UND EINE DAUERHAFTE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR PARAGUAY BEANTRAGEN MÖCHTEN:

Asuncion 12.05.2023

Nach einer neuen Regelung der Einwanderungsbehörde in Paraguay ist es nun ab sofort für diejenigen Personen möglich, welche schon im Besitz einer temporären Aufenthaltsgenehmigung UND Cedula für Paraguay sind, direkt nun auch schon die Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung vornehmen zu können, ohne auf die 2-jährige Ablauffrist der temporären Aufenthaltsgenehmigung warten zu müssen.
Dies bedeutet also, dass alle Personen, die schon im Besitz der tempraeren Aufenthaltsgenehmigung und Cedula sind, gleich und direkt im  Anschluss schon die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen koennen.
Dazu muessen auch keine Dokumente mehr aus Deutschland gebracht werden, ausser in den entsprechenden Faellen, der apostillierte Universitaetstitel. 
Alle anderen notwendigen Dokumente fuer diese Beantragung werden hier vor Ort erstellt.
Der Vorteil an dieser Regelung ist, dass man, wie gesagt, zum einen nun nicht mehr 2 Jahre abwarten muss um die Daueraufenthaltsgenehmigung für Paraguay beantragen zu können, sondern sie direkt mi Anschluss haben kann. Und man ist dadurch auch nicht mehr gezwungen, noch einmal innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der temporären Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay sein zu müssen, da die Daueraufenthaltsgenehmigung schon vorher beantragt werden kann und damit eben auch keine zwei weiteren Besuche in Paraguay mehr nötig sind, sondern nur lediglich noch ein weiterer  Aufenthalt, um Alles komplett erledigen zu können.

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